Gewährleistung

Für Waren, die an Verbraucher in der Europäischen Union verkauft werden, besteht eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.

Die folgende harmonisierte EU-Mitteilung informiert über die wesentlichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

EU-Mitteilung zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten

Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie auf dem europäischen Informationsportal Your Europe.