Entsorgungshinweise

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

2. Batterien und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zum Zwecke der Wiederverwendung vorbereitet werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das Symbol weist darauf hin, dass die so gekennzeichneten Geräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Eine ordnungsgemäße Entsorgung dient dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und ermöglicht die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.